Wir bieten Ihnen SiGeKo-Leistungen auf Grundlage der Baustellenverordnung (BaustellV) an. Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitsgeber tätig werden, muss der Bauherr ein oder mehrere
geeignete Koordinatoren auf Grundlage der RAB 30 (Regeln für den Arbeitsschutz auf Baustellen) bestellen.
Zu unseren angebotenen Leistungen gehören:
Vorankündigung an die zuständige Behörde
Erstellen des SiGe-Planes in Anlehnung an die RAB 31
Baustellenbetreuung
weitere Leistungen auf Anfrage